Impressum

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Gernsheimer Umschlags- und Terminalbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Am Hafen 2
D-64579 Gernsheim
AG Darmstadt, HRA 53047
USt-ID: DE811561807

Tel: +49 6258 9300-0
Fax: +49 6258 9300-93
E-Mail: kontakt(at)gut-gernsheim.de

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin

Gernsheimer Umschlags- und Terminalbetriebs- Verwaltungsgesellschaft mbH
Am Hafen 2
D-64579 Gernsheim
AG Darmstadt, HRB 53261

Diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Drumm

Aufsichtsbehörde

AEO

Hauptzollamt Darmstadt
Hilpertstraße 20 a
64295 Darmstadt

Telefon: +49 6151 9180-0
Fax: +49 6151 9180-1900

E-Mail: poststelle.hza-darmstadt(at)zoll.bund.de

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Bitte beachten Sie, dass die ADSp 2017 Haftungsregelungen enthalten, die von den gesetzlichen Standardbestimmungen abweichen. Wir verweisen insbesondere auf die Ziffern 22 – 25 ADSp 2017.

Um die sich aus den ADSp 2017 ergebenden Lücken zu schließen und mögliche Unklarheiten zu beseitigen, wird Folgendes vereinbart:

Ergänzend zu Ziffer 11.2 ADSp 2017:

Mangels Vereinbarung beträgt die Be- oder Entladezeit für Straßenfahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Sendungen je Be- oder Entladestelle, wie folgt

  1. auf Paletten aller Art verladenen Gütern

a. bis zehn Europalettenstellplätze höchstens 30 Minuten,

b. bis zwanzig Europalettenstellplätze höchstens 60 Minuten,

c. über zwanzig Europalettenstellplätze höchstens 90 Minuten;

  1. in allen anderen Fällen bei Gütern (nicht jedoch bei schüttbaren Gütern) mit einem umzuschlagenden Gewicht

a. bis drei Tonnen höchstens 30 Minuten,

b. bis sieben Tonnen höchstens 60 Minuten,

c. über sieben Tonnen höchstens 120 Minuten.

Als Standgeld im Sinne des § 412 Abs. 3 HGB wird ein Entgelt von EUR 65,00 je angefangene 30 Minuten vereinbart.

Klarstellung zu Ziffer 19 ADSp 2017:

Es wird klargestellt, dass eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden, außervertraglichen Ansprüchen nur zulässig ist, wenn die fällige Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

Ergänzung zu Ziffer 30 ADSp 2017:

Ausschließlicher Gerichtsstand gemäß Ziffer 30.3 S. 1 ADSp 2017 ist Darmstadt. Ziffer 30.3 S. 2 ADSp 2017 bleibt hiervon unberührt. Das Landgericht, Kammer für Handelssachen, ist unabhängig vom Streitwert funktional zuständig.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Halit Yaras, hyaras(at)gut-gernsheim.de

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